Gut versorgt. Menschlich begleitet. In Ihrem Zuhause.
AWO Pflegenetz: Ambulante Pflege in Berlin
Sie oder Ihre Angehörigen brauchen Unterstützung im Alltag? Wir sind für Sie da – mit ambulanter Pflege, häuslicher Betreuung und einem offenen Ohr für alle Ihre Fragen. Die AWO ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner in Berlin, wenn es um Pflege mit Herz und Kompetenz geht.
Ihre Gesundheit, unsere Mission
Pflege – genau so, wie Sie sie brauchen
Ob zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft – wir bieten individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen:
Ambulante Pflege
Wir kommen zu Ihnen – mit Erfahrung, Fürsorge und Zeit.
Wohngemeinschaften
Gemeinsam leben, selbstbestimmt bleiben – in liebevoll gestalteten WGs mit 24-Stunden-Betreuung.
Wir beraten – bevor Pflege zum Thema wird
Fragen zur Pflegebedürftigkeit, Pflegegraden oder zu Ihren Ansprüchen bei der Pflegekasse? Unsere Sozialstationen beraten Sie persönlich, ehrlich und kostenlos – auch bevor der Pflegefall eintritt.
Grundpflege
Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, um das Wohlbefinden unserer Klienten zu sichern.
Behandlungspflege
Medizinische Versorgung durch qualifiziertes Pflegepersonal, einschließlich Wundversorgung und Medikamentengabe.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hilfe bei der Haushaltsführung, wie Reinigung, Einkäufe und Zubereitung von Mahlzeiten.
Betreuungsleistungen
Individuelle Betreuung und Begleitung im Alltag, um soziale Isolation zu verhindern und die Lebensqualität zu steigern.
Unsere Mission
Bei AWO Pflegenetz setzen wir uns leidenschaftlich für die Bereitstellung hochwertiger ambulanter Pflege in Berlin ein. Unser Ziel ist es, jedem Einzelnen die Unterstützung zu bieten, die er benötigt, um ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wir sind stolz darauf, ein Netzwerk von qualifizierten Pflegekräften zu haben, die sich um das Wohl unserer Klienten kümmern. Unsere Mission ist es, durch persönliche Betreuung und maßgeschneiderte Pflegepläne die Lebensqualität unserer Klienten zu verbessern.
Unsere Verpflichtung zur Exzellenz in der Pflege spiegelt sich in unserem kontinuierlichen Streben nach Innovation und Verbesserung wider. Wir arbeiten eng mit Familien und medizinischen Fachkräften zusammen, um die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.
Gemeinsam geht’s besser
Pflege ist Vertrauenssache. Darum binden wir Angehörige mit ein und entwickeln gemeinsam den besten Weg – für eine würdevolle Versorgung und ein gutes Gefühl.
Wir sind da, wo Sie sind
Mit sechs Sozialstationen in ganz Berlin sind wir immer in Ihrer Nähe: Wedding, Pankow, Marzahn, Reinickendorf, Mitte und Tegel.
Sozialstation Mitte/Tiergarten
Adresse: Perleberger Straße 31, 10559 Berlin.
Telefon: 030 / 39 99 41 – 0
Sozialstation Wedding
Adresse: Reinickendorfer Straße 58a, 13347 Berlin.
Telefon: 030 / 45 79 83 – 3
Sozialstation Marzahn/Hellersdorf
Adresse: Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin.
Telefon: 030 / 99 28 90 – 0
Sozialstation Pankow/Friedrichshain
Adresse: Ebertystraße 41, 10249 Berlin.
Telefon: 030 / 42 12 86 – 7
Sozialstation Reinickendorf
Adresse: Roedernallee 77/78, 13437 Berlin.
Telefon: 030 / 40 89 85 – 3
Sozialstation Waidmannslust/Tegel
Adresse: Waidmannsluster Damm 79, 13509 Berlin.
Telefon: 030 / 43 36 09–3
Jetzt beraten lassen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und menschlich.
Rund um die Ambulante Pflege – Häufig gestellte Fragen:
Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst / eine Sozialstation an?
- Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wie z. B. Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen,
- Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung wie z. B. Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung außer Haus/Behördengänge und Arztbesuche, Reinigung der Wohnung
und außerdem
- Verhinderungspflege nach Pflegeversicherung,
- Beratungsbesuche beim Bezug von Pflegegeld,
- allgemeine Beratung (SGB V, SGB XI, SGB XII),
- Unterstützung bei Antragstellungen der Pflegeversicherung,
- Unterstützung bei Widersprüchen gegen den Bescheid der Pflegeversicherung,
- Vermittlung weiterer Hilfen.
Für mehr Infos zu unseren Leistungen & Preisen schauen Sie gern auf der Startseite unter „Ambulante Pflege“ und der Sozialstation in Wohnortnähe der/des zu Pflegenden.
Was bedeutet eigentlich häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege bedeutet, dass ein:e Patient:in zu Hause von Pflegefachkräften versorgt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Um Leistungen der häuslichen Krankenpflege zu erhalten, muss man nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein.
Was bedeutet eigentlich Verhinderungspflege?
Pflegt ein:e Angehörige:r eine pflegebedürftige Person, so hat selbstverständlich auch diese:r Angehörige ein Anrecht auf eine „Auszeit“. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall greift die Verhinderungspflege. Jede:r pflegende Angehörige, die/der eine:n Patient:in bereits seit mindestens einem halben Jahr pflegt, hat insgesamt 42 Kalendertage im Jahr Anrecht auf Verhinderungspflege und wird für diesen Zeitraum von einer Pflegekraft sozusagen vertreten. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Kann eine Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch genommen werden?
Ist die Pflegeperson bzw. die/der Angehörige weniger als acht Stunden verhindert, handelt es sich um eine sogenannte „stundenweise Verhinderungspflege“.
Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 42 Tagen angerechnet. Die stundenweise Verhinderungspflege kann solange in Anspruch genommen werden bis der Gesamtanspruch pro Kalenderjahr verbraucht ist.
Wer ist pflegebedürftig und wie kann ein Pflegegrad beantragt werden?
Pflegebedürftigkeit liegt nach der Definition des Gesetzes bei Personen vor, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Das sind Personen, die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist Teil Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann auch von Familienangehörigen, Nachbar:innen oder guten Bekannten gestellt werden, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) oder eine:n unabhängige:n Gutachter:in mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Anträge können bei der Krankenkasse (vor Ort, per Post oder per Internet) angefordert werden.
Habe ich mit Antragstellung einen Anspruch auf Beratung durch die Pflegekasse?
Nach Eingang eines Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht ein Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberater:innen der Pflegekasse.
Die Pflegekasse bietet Ihnen und Ihren Angehörigen unmittelbar nach Stellung des Antrags einen konkreten Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung durchzuführen ist.
Die Pflegekasse benennt Ihnen außerdem eine:n Pflegeberater:in, welche:r persönlich für Sie zuständig ist. Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind und bei denen der Beratungsgutschein zulasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden kann. Auf Wunsch kommt die/der Pflegeberater:in auch zu Ihnen nach Hause.
Woran sollte man vor der MD-Begutachtung denken?
Die/Der jeweilige Gutachter:in kommt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in Ihre Wohnung. Mit der schriftlichen Mitteilung zum Termin werden Sie gebeten, eventuell vorhandene Unterlagen wie:
- Pflegetagebücher/ Pflegeprotokolle bzw. vergleichbare eigene Aufzeichnungen,
- ärztliche Unterlagen,
- aktuelle Medikamente und Medikamentenplan,
- benötigte und genutzte Hilfsmittel wie z. B. Brille, Hörgerät, Rollator,
- Pflegedokumentation des Pflegedienstes,
- Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus,
- Schwerbehindertenausweis
bereitzulegen.
Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Sie pflegt oder Ihre Situation gut kennt, zum Termin anwesend zu sein.
Falls ein:e gesetzliche:r Betreuer:in benannt ist, ist diese:r über den Begutachtungstermin zu informieren.
Wie läuft die Begutachtung durch den MD ab und wie lange dauert diese?
Die MD-Gutachter:innen sind speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen/Ärzte, die mit Hilfe eines standardisierten Fragenkataloges Ihren Gesundheitszustand ermitteln.
Diese möchten einen Eindruck von Ihrer persönlichen Pflegesituation gewinnen.
Daher sollte im Gespräch mit der/dem Gutachter:in geschildert werden, wie selbstständig Sie Ihren Alltag gestalten können und bei welchen Dingen Sie im Alltag Hilfe benötigen. Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern.
Von wem erhalte ich den Bescheid über den Pflegegrad?
Die/Der MD-Gutachter:in fasst die Ergebnisse des Hausbesuchs in einem standardisierten Gutachten zusammen, gibt eine Empfehlung über den entsprechenden Pflegegrad ab und sendet es an die Pflegekasse.
Die Pflegekasse entscheidet dann auf dieser Grundlage über Ihren Pflegeantrag und sendet Ihnen den Bescheid über den Pflegegrad zu. Wenn Sie damit einverstanden sind übersendet Ihnen die Pflegekasse auch das MD-Gutachten.
Was beinhalten die Leistungen des SGB XI?
Die Leistungen des SGB XI – Pflegeversicherung – körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen, Anziehen, Hilfestellung beim Essen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie Spaziergänge, Unterstützung bei Spiel und Hobby, Orientierungshilfen sowie Hilfe bei der Haushaltsführung wie Einkaufen, Reinigen oder Kochen.
Weitere Informationen zum Thema Pflege
Die AWO informiert rund um die Pflege unter: https://www.awo-pflegeberatung.de/ in Form einer Online-Beratung, einer Telefonberatung oder einer Beratung vor Ort.
Unter https://awo-pflegeberatung.de/infobox/ finden Sie Informationen zu den Themen Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit, Pflegende Angehörige, Wohnen im Alter und weitere Themen oder unter https://awo-pflegeberatung.de/fragen-antworten/.
Informationen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege.html.
